Geschäftsnummer: | 24.1027 |
Eingereicht von: | Molina Fabian |
Einreichungsdatum: | 12.06.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Schlagwörter: | Lehrmittel; Bundes; Sicherheit; Schweiz; Maturitäts; Berufsfachschulen; Schweizer; Armee; Sicherheitspolitik; Schulwesen; Bundesverfassung; Zuständigkeit; Kantone; Zusammenhang; Bundesrat; Beantwortung; Fragen:; Inwieweit; Grundlage; Erstellung; Verbreitung; Lehrmitteln; Kompetenz; Bundesstellen; Zivildienst; -seitigen; Broschüre; -militärische |
Im Juni 2024 hat die Schweizer Armee ein Lehrmittel zur Sicherheitspolitik der Schweiz für Maturitäts- und Berufsfachschulen herausgegeben. Das Schulwesen liegt gemäss Art. 62 der Bundesverfassung in der Zuständigkeit der Kantone. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Inwieweit und auf welcher gesetzlichen Grundlage fällt die Erstellung und Verbreitung von Lehrmitteln in die Kompetenz des VBS und des Bundes?
2. Welche andere Bundesstellen haben Lehrmittel für Maturitäts- und Berufsfachschulen herausgegeben?
3. Warum wird der Zivildienst, der massgeblich zur gesellschaftlichen Sicherheit beiträgt, in der fast 90-seitigen Broschüre, mit keinem Wort erwähnt?
4. Wie wurde sichergestellt, dass auch nicht-militärische Aspekte von Sicherheit ausreichend einbezogen und beleuchtet wurden?
5. Welche konkreten Ziele verfolgt das VBS mit der Einführung dieses Lehrmittels?