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Anfrage: Mischt sich die Schweizer Armee in die Bildungshoheit der Kantone ein und verbreitet ein einseitiges Sicherheitsverständnis?

Geschäftsnummer:

24.1027

Eingereicht von:

Molina Fabian

Einreichungsdatum:

12.06.2024

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Schlagwörter:

Lehrmittel; Bundes; Sicherheit; Schweiz; Maturitäts; Berufsfachschulen; Schweizer; Armee; Sicherheitspolitik; Schulwesen; Bundesverfassung; Zuständigkeit; Kantone; Zusammenhang; Bundesrat; Beantwortung; Fragen:; Inwieweit; Grundlage; Erstellung; Verbreitung; Lehrmitteln; Kompetenz; Bundesstellen; Zivildienst; -seitigen; Broschüre; -militärische

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Eingereichter Text

Im Juni 2024 hat die Schweizer Armee ein Lehrmittel zur Sicherheitspolitik der Schweiz für Maturitäts- und Berufsfachschulen herausgegeben. Das Schulwesen liegt gemäss Art. 62 der Bundesverfassung in der Zuständigkeit der Kantone. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Inwieweit und auf welcher gesetzlichen Grundlage fällt die Erstellung und Verbreitung von Lehrmitteln in die Kompetenz des VBS und des Bundes?

2. Welche andere Bundesstellen haben Lehrmittel für Maturitäts- und Berufsfachschulen herausgegeben?

3. Warum wird der Zivildienst, der massgeblich zur gesellschaftlichen Sicherheit beiträgt, in der fast 90-seitigen Broschüre, mit keinem Wort erwähnt?

4. Wie wurde sichergestellt, dass auch nicht-militärische Aspekte von Sicherheit ausreichend einbezogen und beleuchtet wurden?

5. Welche konkreten Ziele verfolgt das VBS mit der Einführung dieses Lehrmittels?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.